Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine parallele Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen zu Personen gelten demnach gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Diese Anmeldung gilt als verbindlich. Mit dem Eingang dieser Anmeldung beim Veranstalter beginnt die Rücktrittsfrist von zwei Wochen. Nach dem Erhalt dieser Anmeldung und einem Abgleich mit etwaigen Teilnahmevoraussetzungen erhält die anmeldende Einrichtung oder – wenn keine anmeldende Einrichtung vorhanden ist – der angemeldete Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Die Voraussetzungen zur Teilnahme sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Der anmeldende Betrieb oder der angemeldete Teilnehmer erhält vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine schriftliche Information zum Stattfinden der Veranstaltung. Hierzu ist das Erreichen einer Mindestzahl der Teilnehmer erforderlich. Wird die Veranstaltung mangels Teilnehmer abgesagt, so werden bereits gezahlte Teilnahmekosten zurückgezahlt. Bei einer Überschreitung der Höchstzahl der Teilnehmer wird die Reihenfolge des Anmeldeeingangs berücksichtigt.
Bei Qualifizierungsveranstaltungen ist das Ausbildungsziel nur bei Fehlzeiten bis maximal 25% der Gesamtstundenzahl erreicht. Eine Wiederholung der Ausfallzeiten in einer späteren Veranstaltung ist möglich. Für eine Umbuchung wird eine Kostenpauschale i. H. v. 75,-€ berechnet.
Qualifizierungsveranstaltungen befähigen und berechtigen den Teilnehmer zur Durchführung von Beratungen und Schulungen im eigenen Betrieb. Eine Zertifizierung am Ende der Veranstaltung durch den Veranstalter bescheinigt diese Berechtigung. Eine gewerbliche Ausübung mit Benutzung der erhaltenen Materialien bedarf einer Zustimmung des Veranstalters.
Teilnahmekosten
Die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung sind der Ausschreibung zu entnehmen und in dieser Anmeldung einzutragen. Hierüber ergeht eine separate Rechnung, welche ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesandt wird. In den Teilnahmekosten sind sämtliche Honorare (auch für Fremddozenten), umfangreiches Kursmaterial, Seminarverpflegung enthalten. Reisekosten sowie etwaige Übernachtungskosten sind nicht enthalten. Die angegebenen Beträge verstehen sich als Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Veranstaltungen, welche von der Umsatzsteuer befreit sind, werden in der Ausschreibung gekennzeichnet.
Unter gewissen Voraussetzungen werden Ausbildungsveranstaltungen (z. B. Ausbildung zum Deeskalationstrainer) bezuschusst. Unsere Mitarbeiter*innen beraten hierzu den Unternehmer und den Teilnehmer. Bitte nutzen Sie hierzu gerne das Kontaktformular.
Bei einer Kündigung nach der Rücktrittsfrist wird ein Ausfallentgelt i. H. v. 50% der Teilnahmekosten berechnet. Bei einer Kündigung von weniger als 15 Tagen sowie bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung – auch teilweise – wird das gesamte Teilnahmeentgelt berechnet. Die Möglichkeit eines Teilnehmerwechsels besteht bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Im Falle einer Bezuschussung/Förderung durch die gesetzliche Unfallversicherung kann die Angabe der Mitgliedsnummer erforderlich sein. Im Falle eines Abbruchs einer Ausbildungsveranstaltung sind Bezuschussungen an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zurück zu zahlen.
Individuelle Zahlungswünsche (bspw. wegen einer Budgetierung) sind mit dem Veranstalter abzusprechen.